Änderungen 2024

Änderungen 2024 für Familien: Eltern-, Kindergeld & mehr

Zahlreiche Änderungen 2024: Das neue Jahr bringt für Familien viele Veränderungen mit sich. Diese Neuerungen betreffen verschiedene Bereiche wie das Elterngeld, den Vaterschaftsurlaub, Kinderkrankentage, den Unterhalt und vieles mehr.

Elterngeld: Absenkung der Einkommensgrenze und Anpassung der Partnermonate

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft das Elterngeld. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird in zwei Schritten abgesenkt. Ab April 2024 fällt die Grenze für Paare auf 200.000 Euro pro Jahr, ein Jahr später, ab April 2025, auf 175.000 Euro. Hierbei ist das Geburtsdatum des Kindes entscheidend: Kommt das Kind vor dem 31. März 2024 auf die Welt, bleibt alles beim Alten.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die sogenannten Partnermonate. Bisher konnten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn der zweite Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit nahm. Dabei war es bisher egal, ob diese Partnermonate gleichzeitig oder nacheinander genommen wurden. Ab 2024 können Paare jedoch maximal einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen. Zudem muss einer der beiden Partnermonate in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes genommen werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die elternkindbindung zu stärken und eine gleichmäßigere Verteilung der Elternzeit zu fördern.

Neuer Vaterschaftsurlaub: Zwei Wochen bezahlter Sonderurlaub

Ab 2024 soll der bereits länger geplante Vaterschaftsurlaub gesetzlich verankert werden. Dabei geht es darum, dem zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes zwei Wochen, also zehn Arbeitstage, bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Ein genauer Startzeitpunkt für diese Regelung steht allerdings noch nicht fest. Diese Maßnahme soll die Vater-Kind-Bindung fördern und Vätern die Möglichkeit geben, sich intensiver in die Familienarbeit einzubringen.

Mehr Kinderkrankentage: Verbesserte Regelungen für Eltern

Wenn dein Kind krank ist und du zu Hause bleiben musst, hast du Anspruch auf Freistellung und kannst Kinderkrankengeld erhalten, sofern du gesetzlich versichert bist. Ursprünglich sollte dieser Anspruch ab 2024 wieder von 30 auf 10 Tage im Jahr fallen. Doch im Rahmen eines neuen Gesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2024 und 2025 auf bis zu 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht. Alleinerziehende können sogar bis zu 30 Tage im Jahr in Anspruch nehmen.

Eine weitere Erleichterung ist geplant: Ab 2024 soll erst ab dem vierten Krankheitstag des Kindes ein ärztliches Attest vorgelegt werden müssen. Allerdings ist diese Änderung noch nicht gesetzlich verankert, weshalb du nach wie vor ab dem ersten Krankheitstag ein Attest benötigst, um Kinderkrankengeld zu erhalten.

Kinderreisepässe: Änderungen ab 2024

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgegebene Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, können aber nicht mehr verlängert werden. Stattdessen müssen Eltern für ihre Kinder einen normalen Reisepass beantragen, der bis zu sechs Jahre gültig ist. Falls sich das Aussehen des Kindes stark verändert, muss vor Ablauf der eigentlichen Gültigkeit ein neues Dokument beantragt werden, um die Identifizierung zu ermöglichen.

Kindergeld und Kinderzuschlag: Keine Änderungen in 2024

Am Kindergeld und Kinderzuschlag wird es 2024 voraussichtlich keine Änderungen geben. Familien können sich also darauf verlassen, dass die bisherigen Regelungen weiterhin gelten. Der Kinderfreibetrag hingegen wird von aktuell 6.240 Euro auf 6.348 (3192 Euro je Elternteil) Euro erhöht, was zu einem höheren Netto vom Brutto führt.

Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengezogen. Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten wird bei jedem Elternteil jeweils der halbe Betrag berücksichtigt.

Düsseldorfer Tabelle: Steigende Unterhaltszahlungen

Auch bei der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wird es Änderungen geben, wodurch der Kindesunterhalt steigen wird. Im Jahr 2024 können Familien mit einer Erhöhung des Kindesunterhalts um etwa 9,7 Prozent rechnen. Diese Anpassung soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen und sicherstellen, dass Kinder angemessen versorgt sind.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Erhöhung der Beträge

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Im Jahr 2024 wird dieser Unterhaltsvorschuss für Kinder von 0 bis 5 Jahren auf bis zu 230 Euro monatlich erhöht. Für Kinder bis 11 Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss dann bis zu 301 Euro und für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bis zu 395 Euro. Diese Erhöhung soll sicherstellen, dass auch Kinder von Alleinerziehenden finanziell besser abgesichert sind.

Fazit: Wichtige Änderungen für Familien in 2024

Die zahlreichen Änderungen, die ab 2024 für Familien in Kraft treten, zielen darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die finanzielle Situation von Familien zu stärken. Der neue Vaterschaftsurlaub, die Erhöhung der Kinderkrankentage und die Anpassungen beim Elterngeld und Unterhalt sind wichtige Schritte in diese Richtung.

Es ist wichtig, dass Familien sich frühzeitig über diese Änderungen informieren und gegebenenfalls ihre Planungen anpassen. Insbesondere die abgesenkte Einkommensgrenze beim Elterngeld und die neuen Regelungen bei den Partnermonaten erfordern eine genaue Planung, um die Vorteile optimal nutzen zu können.

Ich hoffe, dieser Blogartikel hat dir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen für Familien im Jahr 2024 gegeben. Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, freue ich mich über deinen Kommentar. Bleib positiv, bleib produktiv und vor allem bleib gesund!

Mehr Aktuelle Infos und Entwicklungen zum Kindergeld findest du im Blog.