Kindergrundsicherung: Kindergeld ist bald Kindergarantiebetrag

Die Kindergrundsicherung kommt!

Kein Kind in Deutschland soll in Armut aufwachsen. Deshalb möchte die amtierende Ampelkoalition, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Chancen haben, das Bestmögliche aus ihrem Leben zu machen.

Der Alltag unserer Kinder sollte frei von den finanziellen Belastungen des Elternhauses sein. Diesem Ziel möchte die Bundesregierung jetzt mit der Kindergrundsicherung näher kommen. Kindergeld und Kinderzuschlag hat die SPD-geführte Regierung bereits deutlich erhöht. Jetzt kommt die Kindersicherung, die diese und weitere Hilfen für Familien bündelt.

Ab wann kommt die Kindergrundsicherung?

Die Bundesregierung möchte den Entwurf des Gesetzes zur Einführung der Kindergrundsicherung in absehbarer Zeit (Stand: August 2023) verabschieden. Anschließend erfolgt das parlamentarische Verfahren. Die erste Auszahlung der Kindergrundsicherung ist für das Jahr 2025 geplant.

Was sind Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag?

Die Konzeption der Kindergrundsicherung sieht vor, dass sie aus einem einheitlichen Kindergarantiebetrag besteht, der für alle Kinder gleich ist und das gegenwärtige Kindergeld ersetzt. Zusätzlich dazu beinhaltet sie einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Gemeinsam decken diese beiden Bestandteile der Kindergrundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab. Der Kinderzusatzbetrag zielt darauf ab, Familien mit geringerem Einkommen gezielt und verstärkt zu unterstützen.

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Was wird sich noch mit der Kindersicherung verändern?

Um sicherzustellen, dass Familien in gefährdeten finanziellen Verhältnissen und ihre Kinder besser erreicht werden, wird die Vereinfachung der Antragsverfahren umgesetzt:

  • Die Beantragung der Kindergrundsicherung wird unkompliziert und digital gestaltet sein.
  • Durch den Einsatz des Kindergrundsicherungschecks prüft der Familienservice automatisch, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbetrag hat, und benachrichtigt die Eltern aktiv.
  • Über das digitale Antragsportal haben Eltern die Möglichkeit, den Antrag problemlos und ohne persönlichen Amtsbesuch zu stellen, sofern sie dies bevorzugen. Natürlich bleibt auch die Möglichkeit einer Antragstellung vor Ort bestehen.

Diese Maßnahmen gewährleisten, dass sämtliche Kinder, die berechtigt sind, Unterstützung zu erhalten, diese auch tatsächlich in Anspruch nehmen können.

Alleinerziehende Eltern sind oft einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt, wenn sie ihre Kinder allein großziehen. Aus diesem Grund wird zukünftig bei der Berechnung des Zusatzbetrages nur noch 45 Prozent der Unterhaltszahlungen als Einkommen berücksichtigt, im Unterschied zur bisherigen vollständigen Berücksichtigung von 100 Prozent.

Im Fall von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist eine Mindestverdienstgrenze von 600 Euro für Alleinerziehende erforderlich, um eine verbesserte Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschüssen zu ermöglichen.