Seit dem 1. September 2018 wird mit dem Familiengeld in Bayern die Erziehungsleistung von Eltern mit kleinen Kindern besonders anerkannt.
Dabei handelt es sich bei dem Familiengeld um kein zusätzliches Elterngeld, welches hiervon unberührt bleibt.
Durch diese Maßnahme sollen Eltern einen ökonomischen Spielraum erhalten, um ihre Entscheidungen bezüglich Erziehung, Bildung und Gesundheitsförderung treffen zu können.
Im Freistaat Bayern erhalten Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, einen monatlichen Betrag von 250 Euro. Ab dem dritten Kind steigt der Betrag auf 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Das Bayerische Familiengeld ist eine Leistung, die allen Familien unabhängig von ihrem Einkommen, der Betreuungsform oder der Erwerbstätigkeit gewährt wird.
Der Zahlungstermin für das Familiengeld richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats. Ein Beispiel: Wenn das Kind am 16. August 2019 geboren wurde, beginnt ein Lebensmonat jeweils am 16. eines Monats. Das Familiengeld wird spätestens an folgenden Daten auf dem Konto gutgeschrieben: Im September am 23. September 2020, im Oktober am 23. Oktober 2020, im November am 23. November 2020 und so weiter.
Weitere Informationen und Antworten auf Fragen zum Bayerischen Familiengeld sind auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu finden.
Familiengeld Bayern könnte vor dem Europäischen Gerichtshof landen
Aufgrund des Familiengeldes in Bayern besteht die Möglichkeit, dass Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt wird. Die EU-Kommission hat bereits im November 2021 ein Verfahren gegen das umstrittene Leistungssystem eingeleitet. Aufgrund einer unzureichenden Stellungnahme Deutschlands fordert die Kommission das Land erneut auf, eine Stellungnahme abzugeben.
Gemäß dieser Regelung sollen EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten leben, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in Bayern, einen geringeren Betrag erhalten. Das teilte die EU-Kommission im Januar 2023 mit. Die Kommission hat Bedenken geäußert, dass diese Vorschriften gegen das EU-Recht verstoßen. Denn EU-Bürgerinnen und -Bürger würden ungleich behandelt und möglicherweise diskriminiert. Darüber hinaus verstoßen die Vorschriften angeblich gegen die EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.