Ab Oktober 2023 ist es in Nordrhein-Westfalen möglich, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein online zu beantragen.
Für Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren, die ihren Weg ins Berufsleben antreten, ist es erforderlich, vor Beginn ihrer Beschäftigung eine ärztliche Erstuntersuchung zu durchlaufen. Hierfür benötigen sie bisher einen Untersuchungsberechtigungsschein, der bei der zuständigen Gemeinde am Wohnort beantragt und ausgestellt wird. Ab dem 01.10.2023 wird ein Online-Dienst für den Untersuchungsberechtigungsschein gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz eingeführt. Das geht aus einem Erlass vom 15.09.2023 hervor. Somit müssen Jugendliche oder deren Eltern diesen Service nicht mehr persönlich im Bürgerbüro der jeweiligen Kommune in Anspruch nehmen. Der Untersuchungsberechtigungsschein ist dann digital.
Der entsprechende Antrag kann dann bequem online gestellt werden. Selbstverständlich bleibt es möglich, den Antrag persönlich vor Ort bei der Behörde zu stellen, falls es Probleme bei der Online-Antragstellung geben sollte.
Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen – so geht’s:
Unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de kann der Schein ab Oktober ganz einfach online beantragt werden. Hier eine Kurzanleitung:
- Mit Personalausweis anmelden
- Infos zur Beschäftigung ergänzen
- Daten prüfen und auf „beantragen“ klicken
- der Untersuchungsberechtigungsschein steht sofort bereit
Kann ich mir die Arzt für die Untersuchung aussuchen?
Die Wahl des Arztes oder der Ärztin für diese Untersuchung liegt in der Verantwortung der jungen Person, die freie Arztwahl ist gegeben. Nach dem Beginn ihrer Beschäftigung erfolgt die erste Nachuntersuchung zwischen dem zehnten und zwölften Monat, sofern die junge Person zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat. Diese Maßnahme gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung der Gesundheit junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem neuen Arbeitsumfeld.
Brauche ich einen Untersuchungsberechtigungsschein für einen Ferienjob?
Wenn eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen oder nur für eine kurze Zeitspanne gearbeitet wird (höchstens 2 Monate), ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Dies trifft beispielsweise auf Ferienjobs oder Schülerpraktika zu.
Untersuchungsberechtigungsschein: Muss ich die Untersuchungskosten bezahlen?
Die Kosten für die Untersuchung werden vom Land übernommen. Sie müssen lediglich den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und diesen Ihrem Arzt zur Verfügung stellen, damit die Kosten für die Untersuchung erstattet werden können.
Gibt es trotz Aufnahme einer Erwerbstätigkeit noch Kindergeld?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jeweiligen Kindes wird grundsätzlich immer Kindergeld gezahlt, sofern es beantragt wird. Auch über dieses Alter hinaus können Eltern für ihr Kind Kindergeld beziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen oder Gegebenheiten erfüllt sind. Ausschlaggebend ist unter anderem, ob das Kind eine Erst- oder Zweitausbildung absolviert oder ob es eine Behinderung hat.