Alles Wichtige zum Kindergeldantrag: Wer für eines oder mehrere Kinder Kindergeld erhalten möchte, muss dieses schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Zuständig für die Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld und die Bearbeitung der Anträge ist immer die Familienkasse, in der deren Bezirk der Antragsteller wohnhaft ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Eine Besonderheit gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie für Empfänger von Versorgungsbezügen. Hier ist in der Regel die Besoldungs- bzw. Vergütungsstelle des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers zeitgleich auch die zuständige Familienkasse.
Kindergeld beantragen
Der Kindergeldantrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden – entweder per Post oder per Fax. Nicht möglich sind eine Beantragung per E-Mail und eine mündliche Antragstellung, z.B. am Telefon.
Für den Antrag gibt es Vordrucke, die man bei der Familienkasse vor Ort erhält und die man auch im Internet herunterladen kann. Alternativ kann man ein Online-Antragsformular ausfüllen. Über dieses werden die eingetragenen Daten elektronisch an die Familienkasse übermittelt. Der Antrag muss allerdings immer zwingend notwendig unterschrieben vorgelegt werden. Entscheidet man sich für die Nutzung des Online-Formulars, muss der Antrag nach Absenden ausgedruckt und unterzeichnet werden. Zusammen mit sämtlichen notwendigen Anlagen schickt man den Antrag dann per Post oder Fax an die zuständige Familienkasse. Das Kindergeld kann unter folgenden Links online beantragt werden:
Zusätzlich zum eigentlichen Antrag auf Kindergeld muss auch für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, ein Formular mit dem Namen „Anlage Kind“ ausgefüllt und beigefügt werden.
Grundsätzlich kann neben den kindergeldberechtigen Personen auch jemand einen Antrag auf Kindergeld stellen, der ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die entsprechende Person anstelle der Eltern einem Kind Unterhalt gewährt.
Angaben im Kindergeldantrag
Im Kindergeldantrag werden die persönlichen Daten des jeweiligen Antragstellers abgefragt. Hierzu zählen zum Beispiel der vollständige Name, die Anschrift, das Geburtsdatum etc. Auch den Familienstand und die Staatsangehörigkeit muss der Antragsteller angegeben. Zudem wird Bankverbindung abgefragt, denn nach dem erfolgreichen Antrag muss das Kindergeld natürlich auch überwiesen werden. Seit dem Jahr 2016 ist auch die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers Pflicht.
Ebenfalls muss die Steuerliche Identifikationsnummer (sofern sie vorliegt) des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, angegeben werden. Diese Steuer ID erhalten Eltern in der Regel zwei Wochen nach der Geburt des Kindes in Form eines Mitteilungsschreibens des Bundeszentralamts für Steuern. Für den Fall, dass ein Kindergeldantrag ohne Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes eingereicht wird, versucht die Familienkasse selbst, diese Steuer-ID zu ermitteln.
Anlage Kind
Die Angaben zum Kind werden nicht im eigentlichen Antrag auf Kindergeld eingetragen, sondern in der „Anlage Kind“. Neben der Steuer ID benötigt die zuständige Familienkasse natürlich noch weitere Informationen zu dem Kind, für das Kindergeld beantragt wird. Hierzu zählen der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht sowie die Staatsangehörigkeit des Kindes.
Neben den persönlichen Angaben des Kindes muss in der „Anlage Kind“ auch das so genannte Kindschaftsverhältnis dargelegt werden. Das bedeutet, dass das Verhältnis des Kindes zum Antragsteller und zum Lebenspartner des Antragsstellers (wenn vorhanden) angegeben werden muss. Hierdurch wird die Familienkasse informiert, ob das Kind ein leibliches Kind, ein Adoptivkind, ein Pflegekind, ein Stiefkind oder ein Enkelkind des Antragstellers oder des Lebenspartners ist.
Für den Fall, dass Kindergeld für ein volljähriges Kind beantragt wird, müssen noch weitere Informationen in die „Anlage Kind“ eingetragen werden. Die Fragen in dem Formular beziehen sich logischerweise auf die notwendigen Voraussetzungen, die für eine Zahlung des Kindergeldes für Kinder über 18 Jahre gelten. So werden Informationen erhoben, ob sich das Kind in einer Ausbildung oder in einem Freiwilligendienst befindet oder ob es arbeitssuchend ist. Zudem werden Angaben zur Erwerbstätigkeit und zum Vorliegen einer Behinderung des Kindes abgefragt.
Einzureichende Dokumente und Nachweise
Neben dem eigentlichen Kindergeldantrag muss also auch ein Formular „Anlage Kind“ eingereicht werden. Dies gilt im Falle der Beantragung des Kindergeldes für nur ein Kind. Wenn für mehrere Kinder gleichzeitig Kindergeld beantragt werden soll, muss für jedes Kind ein eigenes Formular „Anlage Kind“ eingereicht werden.
Wird das Kindergeld für ein in Deutschland geborenen Kindes beantragt, so ist weder die Geburtsurkunde noch die Geburtsbescheinigung mit einzureichen. Diese Dokumente sind der Familienkasse nur auf Anfrage vorzulegen. Anders verhält es sich bei Anträgen für im Ausland geborene Kinder. Hier muss die Eltern-Kind-Beziehung (Kindschaftsverhältnis) von vornherein durch amtliche Dokumente nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage einer ausländischen Geburtsurkunde erfolgen.
Bei Kindergeldanträgen für volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, sind entsprechende Nachweise beizufügen. Es muss also belegt werden, dass sich das Kind in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung oder im Studium befindet. Für das Studium sollte man eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule einreichen. Im Fall einer Berufsausbildung muss entsprechend eine Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden. Befindet sich das Kind in einer schulischen Ausbildung, reicht man eine Schulbescheinigung bei der Familienkasse ein.
Für den Fall, dass man Kindergeld für ein Kind mit Behinderung beantragt, so ist dem Antrag ein Nachweis über die Behinderung beizufügen. In der Regel reicht dafür der Schwerbehindertenausweis aus. Die Behinderung kann aber auch anders nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Kindergeld für Kinder mit Behinderung.
Bearbeitungszeit Kindergeldantrag
Die Bearbeitungszeit von eingereichten Anträgen auf Kindergeld kann sehr unterschiedlich ausfallen. Je nach Auslastung der zuständigen Familienkasse sollte man als Antragsteller mit einigen wenigen Wochen bis hin zu zwei Monaten rechnen. Jedoch sind auch diese zwei Monate nicht als maximale Bearbeitungszeit festgeschrieben und können daher auch überschritten werden. Eine solch lange Dauer ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel.
Für Eltern, die finanziell dringend auf das Kindergeld angewiesen sind, ist es aufgrund der gegebenenfalls längeren Bearbeitungszeit empfehlenswert, den Antrag auf Kindergeld möglichst früh zu stellen. Je eher der Antrag eingereicht wird, desto eher kann man auch mit einer Bearbeitung rechnen. Dementsprechend erfolgt auch eher die Auszahlung des ersten Kindergeldes. Sollte es aber doch ein wenig länger dauern, bis der Antrag eingereicht wird, ist dies nicht weiter schlimm. Denn Kindergeld kann auch bis zu 6 Monate rückwirkend beantragt werden. Eile ist also nicht geboten, zu lange sollte man jedoch auch nicht warten.