Kindergeld 2024 – Anspruch – Antrag – Höhe und Auszahlung
Durch die Zahlung von Kindergeld möchte der Staat eine Grundversorgung für jedes in Deutschland lebende Kind gewährleisten. Es handelt sich bei dem Kindergeld jedoch nicht um eine Sozialleistung, sondern vielmehr um eine steuerliche Ausgleichszahlung.
Der Anspruch auf Kindergeld ist aus diesem Grund auch in einem Steuergesetz geregelt, nämlich in dem Einkommensteuergesetz (EStG). Ergänzt werden die Bestimmungen zum Kindergeld durch ein weiteres Gesetz: Das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Wer Kindergeld für seine Kinder erhalten möchte, muss dieses schriftlich beantragen. Dabei werden als Kinder sowohl die leiblichen Kinder als auch Adoptiv- und Pflegekinder der kindergeldberechtigten Personen angesehen. Zuständig für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge sowie für die Auszahlung des Kindergeldes sind die Familienkassen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jeweiligen Kindes wird grundsätzlich immer Kindergeld gezahlt, sofern es beantragt wird. Auch über dieses Alter hinaus können Eltern für ihr Kind Kindergeld beziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen oder Gegebenheiten erfüllt sind. Ausschlaggebend ist unter anderem, ob das Kind eine Erst- oder Zweitausbildung absolviert oder ob es eine Behinderung hat.
Kindergeldanspruch
Eltern, Pflegeeltern und Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf Kindergeld für Kinder, die in ihrem Haushalt leben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland oder eine unbeschränkte Steuerpflicht in der Bundesrepublik.
Anspruch für minderjährige Kinder
Der Kindergeldanspruch entsteht im Geburtsmonat und besteht uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Volljährige Kinder
Nach Volljährigkeit wird Kindergeld weitergezahlt, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. Bei behinderten Kindern gibt es keine Altersbeschränkung, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Kindergrundsicherung ersetzt ab 2025 das Kindergeld
Im September 2023 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung (Bundeskindergrundsicherungsgesetzt) beschlossen. Geplant ist, dass Familien die Kindergrundsicherung ab dem 1. Januar 2025 in Anspruch nehmen können. Der neue Kindergarantiebetrag ersetzt dann das bisherige Kindergeld und unter der Kindergrundsicherung zusammen mit weiteren Leistungen gebündelt. Hierzu zählen noch Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.
Kindergeld beantragen
Der Kindergeldantrag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Zudem muss der Antrag vollständig ausgefüllt und zwingend vom Antragsteller unterschrieben werden. Nur dann erfüllt der Antrag alle Voraussetzungen für eine Bearbeitung durch die Familienkasse. Es gilt zu beachten, dass der schriftliche Antrag eine Übermittlung per Post oder per Telefax voraussetzt. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
Für den Kindergeldantrag stehen Vordrucke zur Verfügung. Diese Vordrucke liegen an jedem Standort der Familienkasse zur Abholung bereit. Die Antragsformulare können aber auch bequem aus dem Internet heruntergeladen werden. Alternativ kann auch der komplette Antrag in Form eines Online-Formulars im Internet ausgefüllt werden. Allerdings ist nach Absenden dieses Online-Formulars auch ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar an die Familienkasse zu übermitteln.
Sobald der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist, heißt es abwarten. Die zuständigen Sachbearbeiter überprüfen und bearbeiten die Anträge nach und nach. In der Regel ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen. In seltenen Fällen kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zum Kindergeldantrag
Rückwirkender Kindergeldantrag
Kindergeld kann rückwirkend für bis zu sechs Monate vor Antragstellung ausgezahlt werden. Dies ist notwendig, um Leistungsmissbrauch zu vermeiden und findet Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung.
Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergeldes ist gesetzlich durch das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) festgelegt. Eine Änderung an der Kindergeldhöhe bedarf demnach einer Gesetzesänderung durch den Bundestag, welcher der Bundesrat ebenfalls zustimmen muss. Aktuell sind die Kindergeldzahlungen wie folgt geregelt:
Eltern, die ihren Wohnsitz im Inland haben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten gemäß den Bestimmungen von Paragraf 62 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) Kindergeld als Steuervergütung. Das Kindergeld zahlt der Staat unabhängig vom Einkommen. Letztmalig wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2023 erhöht. Seitdem beträgt das Kindergeld monatlich 250 Euro pro Kind. Ab 01.01.2025 soll die Kindergrundsicherung mit dem Kindergarantiebetrag das Kindergeld vollständig ersetzen. An der Höhe soll sich aber zunächst nichts ändern.
Kindergeld Erhöhung 2025
Im Jahr 2025 wird das Kindergeld um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind erhöht. Gleichzeitig steigt der Kindersofortzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen von 20 auf 25 Euro monatlich.
Kindergeld Rechner
Wie hoch das individuelle Kindergeld unter Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen ausfällt, kann der Kindergeldrechner ermitteln.
Kindergeld Höhe 2024 nach Anzahl der Kinder
- 1 Kind: 250 Euro
- 2 Kinder: 500 Euro
- 3 Kinder: 750 Euro
- 4 Kinder: 1.000 Euro
- 5 Kinder: 1.250 Euro
Kinder Sofortzuschlag
Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung erhalten bedürftige Kinder seit Juli 2022, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich. Mehr Infos zum Sofortzuschlag gibt es hier.
Auszahlungstermine
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt immer zu festgelegten Terminen. Für jedes Kalenderjahr veröffentlicht die Familienkasse einen Überweisungsplan. Jeder Kindergeldempfänger kann aus diesem Plan ablesen, wann die monatliche Überweisung vorgenommen wird. Die Auszahlung erfolgt nicht an alle Empfänger zeitgleich – vielmehr richtet sie sich nach einem bestimmten Prinzip, das sich an der zugeteilten Kindergeldnummer orientiert.
Bezieher von Kindergeld können daher aus Ihrer Kindergeldnummer ablesen, ob die Auszahlung eher zu Beginn, zur Mitte oder aber zum Ende eines Monats durch die Familienkasse vorgenommen wird. Ausschlaggebend ist hierbei die jeweilige Endziffer der Kindergeldnummer. Je niedriger die Endziffer, desto eher im Monat wird die Kindergeldzahlung vorgenommen. Dementsprechend erfolgt eine spätere Auszahlung Kindergeldes, je höher die Endziffer ist.
Weitere Informationen bietet auch die Bundesagentur für Arbeit in einem Merkblatt an:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf